Project Details
Basic freedoms and private law
Applicant
Professor Dr. Torsten Körber
Subject Area
Private Law
Term
Funded in 2004
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5426718
Die Habilitationsschrift spürt dem Einfluss der Grundfreiheitendes EG-Vertrages (Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Personenverkehrs-und Kapitalverkehrsfreiheit) auf das deutsche Privatrechtund den Privatrechtsverkehr nach. Dabei steht nicht ihreEinwirkung auf konkrete Einzelnormen im Vordergrund, sonderndie Fülle grundsätzlicher Fragen, die immer noch sowohl hinsichtlichder Reichweite der Grundfreiheiten im Allgemeinen,als auch in bezug auf ihre Privatrechtswirkung bestehen. Ausgangspunktwar die Feststellung, dass das Verhältnis der Grundfreiheitenzum Privatrecht bisher lediglich in bezug auf bestimmteEinzelfragen bzw. einzelne Rechtsgebiete untersuchtworden ist. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Habilitationsschriftenvon Peter von Wilmowsky (Europäisches Kreditsicherungsrecht,Tübingen 1996) und Oliver Remien(Zwingendes Vertragsrecht und Grundfreiheiten des EG-Vertrages,Tübingen 2003). Eine eingehende Analyse der mit der Privatrechtswirkungder Grundfreiheiten zusammenhängenden grundsätzlichenFragen fehlt bislang. Aufgrund dieser Lücke herrschterhebliche Unsicherheit über den Einfluss der Grundfreiheitenauf das nationale Privatrecht und den Privatrechtsverkehr.Vielfach wurden (und werden) die Grundfreiheiten zu sehr mitGrundrechten vermengt und davon ausgehend ihre Bedeutung fürdas Privatrecht überschätzt, bisweilen aber auch unterschätzt(z.B. in bezug auf das Internationale Gesellschaftsrecht).Die Habilitationsschrift soll diese Lücke ausgehend von derRechtsprechung des EuGH schließen und den bisher fehlendenGrund legen. Dies erfordert eine (sich leider auch im Umfangniederschlagende) vergleichsweise breite Analge, die alleGrundfreiheiten umfasst. Die gewonnenen Erkenntnisse werdengenutzt, um den (im Ergebnis entgegen verbreiterte Auffassung)geringen Einfluss der Grundfreiheiten auf das Privatrecht offenzu legen und die Korrektur von Fehlentwicklungen - auch in derEuGH-Rechtsprechung - anzumahnen. Meine Thesen werden anhandzahlreicher Beispiele aus dem deutschen Sachprivatrecht undInternationalen Privatrecht verdeutlicht und überprüft.
DFG Programme
Publication Grants