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Aktive Sterbehilfe in der Grundrechtsordnung

Antragsteller Jörg Antoine
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5426476
 
Die Arbeit hat die Beurteilung der "aktiven" Sterbehilfe ausverfassungsrechtlicher Sicht zum Gegenstand. Die einschlägigenArgumente werden verfassungsrechtlich, das heißt grundrechtlicheingegangen und systematisch verarbeitet. Fundierend auf einerkommunikativen Interpretation der Menschenwürde soll aus derAutonomieperspektive des Art. 1 I GG eine konsistente Interpretationdes Lebensrechts (Art. 2 II GG) jenseits der Alternativevon Heiligkeit des Lebens versus Interessenschutz vorgestelltwerden. Eingehend behandelt werden auch bislang wenig erörterteFallkonstellationen der aktiven Sterbehilfe: Patientenverfügung,Früheuthanasie, aktive Sterbehilfe bei Kindern und"Hirntoten". Letztlich besitzt der Gesetzgeber bei der Pönalisierungwie bei der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe einenEinschätzungs-, Gestaltungs- und Abwägungsspielraum, um denKonflikt zwischen seiner Verpflichtung zum effektiven lebensschutzund dem Recht auf bioethische Selbstbestimmung über daseigene Leben und Sterben (Art. 2 II 1 GG i.V.m.Art. 1 I GG)aufzulösen. Es werden aufgezeigt strikt einzuhaltende Grenzen,die hohen Anforderungen an den gesetzgeberischen Lebensschutzund die Verletzung des Übermaßverbots bei einer Pönalisierungder gewollten aktiven Sterbehilfe, wenn ein unvermeidbar schwerleidender Patient zum Suizid physisch außerstande ist.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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