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Chance und Schaden - Zur Dienstleisterhaftung bei unaufklärbaren Kausalverkäufen

Subject Area Private Law
Term from 2003 to 2004
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5415040
 
Macht ein Dienstleister, etwa ein Arzt oder ein Anwalt, imRahmen der ihm übertragenen Aufgabe einen Fehler, ist nichtselten unaufklärbar, ob ein in der Folge von seinem Vertragspartnererlittener Schaden ursächlich mit diesem verknüpft ist- vielleicht wäre der Prozess oder der Kampf gegen die Krankheitauch ohne den Fehler verloren gewesen. Verlangt der VertragspartnerSchadenersatz, kommt es nach jetziger Praxis inDeutschland trotz dieser Ungewissheit immer zu einer"Alles-oder-nichts"-Lösung: Er gewinnt oder verliert voll, jenachdem, ob die Beweislast für die Kausalität ihm oder seinemGegner aufgebürdet wird. Während sich die Rechtsprechung imRahmen der Arzthaftung die Freiheit nimmt, die Beweislast nachsehr differenzierten, aber wenig einsichtigen Kriterien zwischenArzt und Patient zu verteilen, belässt sie es ansonstenbei der Grundregel, dass der Anspruchsteller abzuweisen ist,wenn ihm der Beweis der Kausalität nicht gelingt, nicht ohnefreilich in der Anwaltshaftung für forensische Fehler einenweiteren Sonderweg zu beschreiten und die Schadenskausalitätzugunsten der eigenen "richtigen" Entscheidung des Regressgerichtsganz aus der Betrachtung auszuscheiden. In der Arbeitwird nach Darstellung und eingehender Kritik dieses "deutschen"Ansatzes unter Berücksichtigung der in anderen europäischenLändern vertretenen Lösungen ein Gegenkonzept der Haftung(bereits) für den Verlust der Chance (auf Prozessgewinn, aufHeilung etc.) entwickelt und in seinen Einzelheiten entfaltet.Angesichts der (berechtigten) Insolation der derzeitigen deutschenRechtspraxis in Europa auf der einen und des Ziels eineseinheitlichen Binnenmarktes in der EU (auch) für Dienstleistungenauf der anderen Seite ist die Integration der "verlorenenChance" in das deutsche Recht ein erster notwendiger Schrittauf dem Weg zu europaweit harmonisierten Haftungsregeln für dieFolge mangelhafter Dienstleistungen.
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