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Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Folgen einer international koordinierten Sanktion
Antragsteller
Professor Dr. Stefan Talmon
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5400547
Die Arbeit zeigt, dass die Nichtanerkennung als Staat, selbstwenn diese fast universell ist, die Staatsqualität einer Wirkungseinheit,bei der die klassischen Staatskriterien - Staatsgebiet,Staatsvolk und Staatsgewalt - gegeben sind, nicht berührt,und zwar selbst dann nicht, wenn der Staat unter schwerwiegenderVölkerrechtsverletzung entstanden ist. Die Staatseigenschaftist weder von zusätzlichen Legalitätskriterien abhängig,noch führen schwere Völkerrechtsverstöße zur Nichtigkeitder Staatsentstehung. Der Nichtanerkennung kommt weder staatsverhinderndenich staatsbestätigende oder gar statusvernichtendeWirkung zu. Auch der illegal entstandene Staat ist Staat,ihm kann jedoch durch die internationale Gemeinschaft - alsSanktion - die Rechtsstellung eines Staates vorenthalten werden.Der kollektiven Nichtanerkennung kommt insofern statusverneinende,d.h. negatorische Wirkung zu. Durch die Vorenthaltungnicht nur der optionalen - im Ermessen der Staaten stehenden -(zwischenstaatlichen) Beziehungen und der sich der daraus ergebendenRechte und Privilegien, sondern auch der zwingenden(Grund-) Rechts eines Staates (d.h. aller aus der Staatsqualitätresultierenden Rechte, Kompetenzen und Privilegien) unterscheidetsich die völkerrechtlich geregelte Nichtanerkennungals Staat von der lediglich politisch motivierten Nichtanerkennungeines Staates.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen