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Inanspruchnahme, politische Wirksamkeit und richterliches Personal des Wismarer Tribunals 1653-1806.
Antragsteller
Dr. Nils Jörn
Fachliche Zuordnung
Mittelalterliche Geschichte
Förderung
Förderung von 2002 bis 2006
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5395570
Das Wismarer Tribunal wurde nach dem Westfälischen Frieden von der schwedischen Krone als Oberappellationsgericht für ihre Lehen im Alten Reich gegründet. Es trat während der Schwedenzeit für Bremen, Verden, Vorpommern, das Hamburger Domkapitel und die Herrschaft Wismar an die Stelle der obersten Reichsgerichte. Im Ergebnis der Habilitation soll erstmals ein Abriß der Tribunalsgeschichte vorgelegt werden. Dazu werden neben der Darstellung der äußeren Geschichte schwerpunktmäßig Fragen nach der Inanspruchnahme, der politischen Wirksamkeit und dem richterlichen Personal beantwortet. Zunächst wird aus allen ermittelbaren Prozessen die Inanspruchnahme des Gerichts statistisch erfaßt, analysiert und mit entsprechenden Erkenntnissen zum Reichskammergericht verglichen. Aus der Gesamtheit der Fälle werden die zwischen den Landesregierungen und Landständen Pommerns und Bremen-Verdens ausgewählt, um Aussagen über die Wirksamkeit des Wismarer Tribunals als Vermittler zwischen der schwedischen Krone und ihren deutschen Untertanen treffen zu können. Einen weiteren Untersuchungsschwerpunkt bildet das richterliche Personal. Seine Entscheidungen, vor allem in den Prozessen mit Beteiligung der Landstände, sollen in den Kontext der Herkunft, Vorkarriere und des präsentierenden Standes der Richter gestellt werden, um einen eventuellen Zusammenhang ermitteln zu können. Die gewonnenen Erkenntnisse zum Tribunal werden an den Forschungsergebnissen zum Reichskammergericht, zu anderen Oberhöfen im schwedischen Reich und zum Oberappellationsgericht Celle geprüft und sollen eine seit langem beklagte Forschungslücke schließen.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien