Die Untersuchung arbeitet die im Informationszeitalter zunehmend zu beobachtende Vernetzung von Sicherheitspolizei, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten auf nationaler wie europäischer Ebene im Wege einer Gesamtbetrachtung heraus. Bei Durchsicht der in den letzten drei Jahrzehnten neu geschaffenen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse im Bereich des Sicherheitsrechts zeigt sich, dass moderne Kriminalverhütung und Kriminalitätsbekämpfung durch eine "Doppelstrategie" aus dem Einsatz moderner Informationstechnologie und dem Handeln im Vorfeld traditioneller staatlicher Eingriffsschwellen wie der konkreten polizeirechtlichen Gefahr oder dem strafprozessualen Anfangsverdacht gekennzeichet ist. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Volkszählungsurteil angesichts dieser Entwicklung das Bedürfnis nach einem verstärkten Schutz der Bürger erkannt und das sog. informationelle Selbstbestimmungsrecht verfassungsrechtlich etabliert. Der Flut datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die zur Schaffung bereichsspezifischer und normenklarer Rechtsgrundlagen seidem erlassen wurden, entspricht inhaltlich jedoch kein vergleichbarer tatsächlicher Grundrechtsschutz.
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