Im Rahmen des Europäische Verwaltungsrechtsvergleichs sind Deutschland und Frankreich die beiden wichtigsten Repräsentanten des kontinentalen verwaltungsrechtlichen Denkens. Das Forschungsprojekt soll untersuchen, wie die beiden hinreichend ähnlichen aber auch hinreichend unterschiedlichen Rechtsordnungen auf die neuen Herausforderungen der Europäisierung, der Pluralisierung und Privatisierung der Verwaltungen reagieren. Die Reformstrategien beider Länder sollen verglichen und soweit wie möglich auf gemeinsame Ordnungsideen zurückgeführt werden, damit die Verwaltungsrechtsdiskurse in beiden Ländern noch besser als bisher voneinander lernen können.
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