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Die informelle Aussageverweigerung ausländischer Beschuldigter - Zur Bestimmung des Verhältnisses von kommunikativer und identifikativer Assimilation am Beispiel der strukturalen Motivierung des Verteilungsverhaltens deutschsprachiger ausländischer Beschuldigter
Antragsteller
Professor Dr. Norbert Schröer
Fachliche Zuordnung
Empirische Sozialforschung
Förderung
Förderung von 1997 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5364148
In meinem Habilitationsprojekt bemühe ich mich darum zu klären, ob für polizeiliche Vernehmungen mit türkischen Migranten - auf die ich mich aus forschungspraktischen Gründen konzentriert habe - ein interkultureller Kommunikationskonflikt auf der pragmatischen Kommunikationsebene nachzuweisen ist. Meine ersten gemeinsam mit kulturvertrauten Co-Interpreten vorgenommenen Fallanalysen legen einen entsprechenden Grundkonflikt nahe, deuten aber auf ein in dieser Form nicht erwartetes Ergebnis hin. Demnach dürfte für die Verteidigungsperspektive der türkischen Beschuldigten weniger die kulturspezifische Herkunftperspektive ausschlaggebend sein, als vielmehr die spezifische Migrantenperspektive, die in erster Linie von den Konfrontationserfahrungen mit den Mitgliedern der sogenannten gastgebenden Kultur geprägt ist. Bei der Durchführung der ersten gemeinsamen Interpretationsgespräche mit den Co-Interpreten und bei den ersten Bemühungen zur Auswertung dieser Gespräche wurde allerdings die komplexe strukturelle Problemlage für die Interpretation des Verteidigungsverhaltens türkischer Beschuldigter mithilfe kulturvertrauter Co-Interpreten deutlich: das Überprüfungsproblem, das Problem der dialogischen Konstitution der Lesartenbildung und das Übersetzungsproblem. Die Zurkenntnisnahme dieses Problemkomplexes machte eingehende methodologische Abklärungen erforderlich, die eine Ausdifferenzierung des methodischen Zugriffs nach sich zogen. Die Unsicherheit der Auswertungslage hat mich dazu veranlaßt, - die Anzahl der Kontrollinterpretationen zu erhöhen, - die Interpretationsgespräche mit den Co-Interpreten einer eigenen hermeneutischen Auswertung zu unterziehen und - die Interpretationen der `kompetenten, lebenswertverwurzelten Laien' einer fachwissenschaftlichen Kontrolle zuzuführen. Die methodischen Ausdifferenzierungen wurden umgehend umgesetzt, sie lassen sich aber im Bewilliungszeitraum nicht zuende führen. Von daher beantrage ich eine Fortsetzung meines Habilitandenstipendiums um ein Jahr.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen