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Die Rehabilitierung des Beschuldigten im Strafprozeß
Antragsteller
Privatdozent Dr. Ralf Krack
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5359711
Strafverfahren können den Beschuldigten trotz Ausbleibens eines Schuldspruchs stark belasten, wenn der Straftatverdacht und somit die diskriminierende Wirkung des Verfahrens über den Abschluß des Verfahrens hinaus bestehen bleibt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit die Möglichkeiten des Beschuldigten ausgebaut werden sollten, diese diskriminierende Wirkung des Strafverfahrens durch einen Anspruch des Beschuldigten auf Fortsetzung der Sachaufklärung zu beseitigen. Dazu werden drei Fallgruppen untersucht: Erstens der Freispruch mangels Beweises, zweitens der Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und drittens die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozeßhindernissen. Es wird jeweils untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Beschuldigte einen Anspruch darauf haben sollte, mit dem Ziel des Freispruchs wegen erwiesener Unschuld auf die Fortsetzung der Sachaufklärung anzutragen. Dabei werden differenzierende Lösungswege aufgezeigt, die insbesondere den Anliegen Rechnung tragen alle betroffenen (häufig widerstreitenden) Interessen zu berücksichtigen und die grundlegenden Wertungen des geltenden Strafprozeßrechts beizubehalten.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen