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Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung im Strafprozess
Antragstellerin
Dr. Johanna Schulenburg
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5351088
Das Verbot, im Strafprozeß Beweise vor Durchführung der Beweisaufnahme zu würdigen, wird als ein Grundsatz angesehen, dessen Beachtung für die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung unbedingt erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat jedoch mehrfach Änderungen des in der Strafprozessordnung geregelten Beweisantragsrechts vorgenommen, die nach verbreiteter Auffassung zu einer Einschränkung dieses sog. Beweisantizipationsverbots führen sollen und damit zu einer Erweiterung der Möglichkeiten des Gerichts, auf eine beantragte Beweiserhebung zu verzichten. Die Analyse des Verbots jedoch zeigt, daß dies in wesentlich geringerem Umfang der Fall ist, als gemeinhin angenommen, weil es sich bei dem Verbot um einen eigenständigen, nur geringfügig einschränkbaren Grundsatz innerhalb der Beweisrechtsprinzipien handelt. Basierend auf einer präzisen Bestimmung der Funktion des Verbots sowie des Begriffs der Beweisantizipation wird die Zulässigkeit sämtlicher möglicher Varianten einer Beweisantizipation untersucht. Dadurch wird es möglich, die bisher nur ansatzweise geklärten Fragen nach Inhalt, Umfang und Reichweite des Verbots abschließend zu bestimmen.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen