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Ambulante Pflegestationen zwischen Familie, Staat und Markt

Fachliche Zuordnung Empirische Sozialforschung
Förderung Förderung von 2001 bis 2005
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5345423
 
Durch die Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 haben sich die Finanzierungsbedingungen für Pflegeeinrichtungen entscheidend verändert. Das Kostenerstattungs- oder Verlustabdeckungsprinzip wurde ersetzt durch wettbewerbsfördernde Ausschreibungsverfahren und vertragsformig vereinbarte Leistungsentgelte. Der Pflegebereich hat sich von einer anbieterorientierten Bedarfs- zu einer nachfrageorientierten Marktwirtschaft entwickelt, in der alle Anbieter gleich gestellt sind, während vorher die Wohlfahrtsverbände quasi ein Kartell darstellten. Damit sind die bisherigen Privilegien der Wohlfahrtsverbände aufgehoben worden. Die Umstellung sollte die Konkurrenz zwischen den Anbietern erhöhen und so deren Leistungsfähigkeit steigern. Erstrebt wird damit gleichzeitig eine Kostensenkung. Von den Anbietern wird gleichzeitig eine intensivere Outputorientierung verlangt. Sie müssen also ihre Ziele definieren und von diesen Zielen her ihre Arbeit organisieren. Die Untersuchung soll klären, ob sich die Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände in anderer Weise auf die neue Situation einstellen als die kommerziellen Anbieter. Um das zu klären, werden die Konzeptionen der Träger für ihre Pflegedienstleistungen über die Leiter der Einrichtungen ermittelt. Anschließend soll die Umsetzung in die Praxis durch Befragung von Mitarbeitern eruiert und schließlich die Beurteilung der Qualität der Arbeit durch die Klienten oder deren Angehörige erhoben werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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