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Die Zulässigkeit einer mehrfachen Beteiligung an einer Personengesellschaft
Antragsteller
Philipp Lamprecht
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5330298
Ausgehend von einer Analyse der Bedeutung des Personengesellschaftsanteils als Vermögensgegenstand zeigt die Dissertation, daß entgegen bislang vorherrschender Meinung ein Gesellschafter auch bei Personengesellschaften an derselben Gesellschaft mehr als einen Gesellschaftsanteil zugleich besitzen kann. Allerdings ist beim Hinzuerwerb eines Gesellschaftsanteils durch einen Mitgesellschafter die (generelle) Entstehung einer solchen mehrfachen Beteiligung von der Frage zu unterscheiden, wie sich nach dem Hinzuerwerb die Rechte und Pflichten in der Gesellschaft verteilen. Den sich aus dieser Differenzierung ergebenden Rechtslagen geht die Dissertation in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung im einzelnen nach und weist so unter anderem auf, daß im Interesse aller Beteiligten sogar die gleichzeitige Komplementär- und Kommanditbeteiligung eines Gesellschafters anzuerkennen ist. Hingegen führt die Zuverlässigkeit einer mehrfachen Beteiligung nur in Ausnahmefällen zur Möglichkeit einer Einmann-Personengesellschaft.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen