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Die Unreduzierbarkeit von Erlaubnissen in der rechtlichen Argumentation
Antragsteller
Professor Vitaly Ogleznev, Ph.D.
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 530955097
Erlaubnisnormen genießen unter Logikern und Rechtswissenschaftlern einen zweifelhaften Ruf, weil ungeklärt ist, ob es neben dem Begriff der Verpflichtung eines weiteren Begriffs der Erlaubnis bedarf. Viele sind der Ansicht, dass Erlaubnisnormen keine eigenständige, sondern nur eine abgeleitete Bedeutung haben. Daher erkennen sie nur eine Art von Normen an, nämlich Zwangsnormen, die Verpflichtungen oder Verbote festlegen. Die damit verbundene Tendenz, Erlaubnisnormen als unwichtig einzuordnen, ist zumindest zum Teil auf das Verständnis von Normen als Vorschriften oder Empfehlungen für ein bestimmtes Verhalten zurückzuführen. Erlaubnisnormen lassen sich dabei von Zwangsnormen wie folgt unterscheiden: Eine Zwangsnorm schließt bestimmte Handlungen aus und ist daher mit einer Erlaubnisnorm unvereinbar. Im weitesten Sinne haben daher auch Erlaubnisnormen einen präskriptiven Charakter, obgleich sie keine Handlung vorschreiben, wie dies bei Zwangsnormen der Fall ist. Erlaubnisnormen haben normative Bedeutung, weil sie die Struktur des Rechtssystems mitprägen sowie den normativen Status von Handlungen bestimmen, die durch dieses System geregelt werden. Vor diesem Hintergrund soll das Projekt die Arten von Erlaubnissen und die Rolle, die Erlaubnisnormen in einem Rechtssystem spielen, untersuchen. Das Projekt soll fünf für das Verständnis von Erlaubnisnormen zentrale Thesen hinterfragen: die Unterscheidung zwischen negativen (schwachen) und positiven (starken) Erlaubnissen; die Unterscheidung zwischen expliziten, impliziten und stillschweigenden Erlaubnissen; die Interdefinierbarkeit von Erlaubnis und Verpflichtung; die Frage, ob jede Erlaubnis eine Verpflichtung voraussetzt, sowie die verschiedenen Arten, eine Erlaubnis zu negieren. Durch die Hinterfragung dieser Thesen soll ein neues und genaueres Bild von Erlaubnisnormen entstehen. Das betrifft vor allem die Annahme vieler Logiker und Rechtstheoretiker, dass sich eine Erlaubnis als das Fehlen eines Verbots definieren lässt. Wenn es jedoch keine Norm gibt, die p im System S erlaubt, stellt sich die Frage, wie man dann wissen kann, dass etwas erlaubt ist, d. h. dass es eine Erlaubnis gibt, p zu tun? Die Unterscheidung verschiedener Erlaubnisbegriffe wird zeigen, dass eine Erlaubnis nicht auf das Fehlen eines Verbots reduziert werden kann. Erlaubnisnormen sind insbesondere wichtig, um die Grenzen des Erlaubten und des Verbotenen zu verstehen. Das wird die These belegen, dass eine Erlaubnis sowohl für das Recht als auch für die von ihm betroffenen Individuen eine irreduzible normative Bedeutung hat.
DFG-Verfahren
WBP Stelle