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Kreislaufwirtschaft im integrierten Umweltrecht
Antragsteller
Dr. Moritz Reese
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5298874
Über die begrifflichen Anwendungsgrenzen des europäischen und nationalen Abfallverwertungsrechts bestehen große Rechtsunsicherheiten, die die abfallwirtschaftliche Praxis erheblich erschweren. Diese Rechtsunsicherheiten werden im ersten Teil der Studie im wesentlichen darauf zurückgeführt, daß das geltende Abfallrecht elementare Fragen über seinen STeuerungszweck noch offen läßt. Von diesem Befund ausgehend wird untersucht, inwieweit steuerungstechnisch heben dem ohnehin für den gesamten Wirtschaftsprozeß geltenden und erforderlichen anlagen-, medien- und stoffbezogenen Umweltrecht zusätzlich abfallrechtliche Anforderungen an Verwertungsvorgänge erforderlich sind, um die umweltpolitischen Ziele des europäischen und nationalen Abfallrechts zu fördern. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, daß die insbesondere im nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angelegte technische Regulierung der Verwertung instrumentell vielfach nicht geeignet und funktional neben dem sonstigen Umweltrecht zur Verbesserung des Umweltschutzes nicht erforderlich ist. Vielmehr zeigt sich im Vergleich der Regelungssysteme, daß im sonstigen Umweltrecht bereits zahlreiche geeignete Instrumente vorhanden sind, die zur Integration der Kreislaufwirtschaft in ein harmonisiertes Umweltrecht genutzt werden können. Da eine abfallrechtliche 'Parallelregulierung' erhebliche Risiken der technischen Überregulierung, stoffpolitischen Fehlsteuerung und kontraproduktiven Diskriminierung von Verwertungswegen birgt, sollte darauf - so das Fazit - zugunsten einer integrierten Steuerung weitestgehend verzichtet werden.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen