Die halbjährige Verlängerung zum Abschluß des Habilitationsverfahrens soll zum einen dazu dienen, die Habilitationsschrift, die bis Ende März 2001 gemäß dem vorherigen Antrag komplett vorliegen wird, nach Korrektur abgabefertig zu machen (etwa einen Monat). Zum anderen soll es dazu verwendet werden, den Anforderungen des Göttinger Habilitationsverfahrens nachzukommen. Diese bestehen in der Ausarbeitung eines Kolloquiumsvortrags sowie dreier Vorlesungen, aus denen dann das Thema der Probevorlesung ausgewählt wird.
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