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Der rechtliche Zusammenhalt der Europäischen Union

Subject Area Public Law
Term from 2002 to 2003
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5258524
 
In den Gründungsverträgen der EG und EU bekunden die Mitgiedstaaten ihren festen Willen, einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen. Der Fortgang der Integration kann nur gelingen, wenn die EU ihre Mitgliedstaaten und deren Völker veranlassen kann, im Verband zu bleiben und die damit verbundenen Pflichten und Belastungen auf sich zu nehmen. Die Bereitschaft dafür beruht hauptsächlich auf dem Recht. Es gilt daher, den rechtlichen Zusammenhalt ins Licht zu rücken. Seine Ausprägungen sind zu analysieren, zu systematisieren und auszugestalten. Ich verspreche mir von dem Projekt, Regieren in Europa zu erleichtern, wirksam zu machen und die Akzeptanz der europäischen Hoheitsgewalt zu befördern. Dieses Vorhaben soll sich auf folgende Problembereiche erstrecken: Eine sinnvolle und deutliche Aufteilung der Hoheitsgewalt zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten als Grundlage einer konfliktarmen Zusammenarbeit ist zu beschreiben und zu entwickeln. Wichtig ist die Erkenntnis, daß die Hoheitsgewalt der EU und die ihrer Mitgliedstaaten nicht säuberlich getrennt, sondern ineinander verschränkt sind. Strategien zur Vermeidung von Konflikten sind notwendig. Ein Kollisionsrecht mit Strategien zur Vermeidung von Konflikten und zur Lösung drohender oder bestehender Konflikte ist notwendig. Die doppelte Funktion der Rechte Einzelner in der europäischen Rechtsordnung zugunsten der Sicherung individueller Rechtspositionen und zugunsten der europäischen Integration ist hervorzuheben. Der Rückkehr zum Nationalstaat alter Prägung ist mit rechtlichen Argumenten entgegenzutreten. Die Verfassungsgrundsätze der EU als Faktoren des Zusammenhalts verdienen eine eingehende Betrachtung. Es ist zu zeigen, daß die europäische Rechtsordnung fähig ist, das Regieren in der EU zu intensivieren. Die Bedeutung der Wirksamkeit des Rechts in der EU ist zum Abschluß darzulegen.
DFG Programme Research Grants
 
 

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