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Das Versicherungsprinzip im Sozialversicherungsrecht
Antragsteller
Professor Dr. Christian Rolfs
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5251548
Die fünf Zweige der deutschen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sind durch verschiedene gemeinsame Strukturmerkmale geprägt, unter denen dem Versicherungsprinzip die größte Bedeutung zukommt. Zugleich stellt dieses Prinzip das verbindende Element zwischen der Sozialversicherung und der Privatversicherung dar. Es ist in den verschiedenen Zweigen unterschiedlich stark ausgeprägt und wird von Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Teil überbetont, zum Teil aber auch vernachlässigt. Eine effizientere Verwirklichung dieses Prinzips fordert vor allem die stärkere Betonung des Gegenleistungsverhältnisses, in dem die Risikoübernahme der Versicherungsträger zu den Beiträgen der Versicherten steht. Auf diese Weise kann das Versicherungsprinzip rechtspolitisch auch zur Bewältigung der aktuellen Krise der Sozialversicherung beitragen, die in den politischen Auseinandersetzungen vor allem um die Zukunft der Rentenversicherung ihre Zuspitzung findet.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen