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Sollten wir den Polen aufgrund unserer deutschen Erfahrungen mit Jugendämtern empfehlen, Jugendämter einzurichten?

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5247186
 
Nach der politischen "Wende" 1990 sind in Polen die administrativen Rahmenbedingungen verändert worden. Es wurden u.a. in Anlehnung an deutsche Verwaltungsstrukturen neue Behörden geschaffen (z.B. Sozialämter). Die polnische Jugendhilfe jedoch wird weiterhin nicht als ganzes wahrgenommen. Sie ist zersplittert, hat keine einheitlichen methodischen Standards, unterliegt keinen fachlichen - nur fiskalischen - Kontrollen. Auch gesetzliche Grundlagen wie unser Kinder- und Jugendhilfegesetz, dessen ältester Vorläufer schon 1924 als Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft getreten ist, oder Jugendschutzgesetze existieren nicht. Ich möchte die Strukturen der deutschen und der polnischen Jugendhilfe vergleichen und untersuchen, was im jeweils anderen Land fehlt, was vielleicht überflüssig ist oder - unter dem Gesichtspunkt fachlicher und wirtschaftlicher Effektivität und unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfassungsrechts - von anderen Personen oder Institutionen als dem Staat wahrgenommen werden könnte ("Subsidiarität").
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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