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Editions- und Forschungsprojekt zu der bislang kaum bekannten Schrift "Tractatus de Transcendentibus" des Franciscus de Mayronis
Antragsteller
Professor Dr. Ludger Honnefelder
Fachliche Zuordnung
Geschichte der Philosophie
Förderung
Förderung von 1999 bis 2001
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5189086
Das beantragte Projekt ist Teil eines unter meiner Leitung am Philosophischen Seminar, Lehr- und Forschungsbereich II, früher Philosophisches Seminar Abt. B, seit Jahren verfolgten Forschungsprogramms zur mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rezeption der aristotelischen Metaphysik, insbesondere in Form der Transzendentalwissenschaft. Im Rahmen dieses Forschungsprogramms soll der sogenannte "Tranctatus de Transcendentibus" des Franciscus de Mayronis, der bislang in keiner gedruckten Fassung vorliegt, ediert und in seiner philosophischen und wirkungsgeschichtlichen Bedeutung ausgewertet werden. Nach der Erstellung eines kritischen Textes ist die Schrift des Franciscus de Mayronis zunächst in das Gesamtwerk sowie in das philosophisch-theologische Umfeld des Autors einzuordnen, um auf dieser Grundlage den Entstehungszeitraum und die mit der Verfassung verfolgte Intention zu erhellen. Was die im engeren Sinne inhaltliche Auswertung betrifft, besteht das Ziel darin, weitere Erkenntnisse hinsichtlich der in den letzten Jahren intensiv betriebenen Erforschung der mittelalterlichen Transzendentalienlehre zu erhalten. Die Bedeutung dieses mittelalterlichen Lehrstückes für die Entstehung der neuzeitlich-modernen Transzendentalphilosophie ist unumstritten, gleichwohl bestehen hinsichtlich der genauen Kenntnis des wirkungsgeschichtlichen Zusammenhangs noch erhebliche Lücken. Dies gilt besonders für den mittelalterlichen Traktat, der sich als erster systematisch und explizit mit dem Thema der Transzendentalien befaßt und dem deshalb eine Schlüsselbedeutung für die weitere Geschichte der Transzendentalienlehre und der Metaphysik als Transzendentalwissenschaft bzw. -philosophie zugemessen werden muß.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen