Detailseite
Projekt Druckansicht

Zentralisierung im Polizei- und Ordnungsrecht: Gefahrenabwehr zwischen Ländern, Bund und Europäischer Union

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 46588265
 
Erstellungsjahr 2010

Zusammenfassung der Projektergebnisse

„Die Polizeihoheit ist Sache der Länder" - dieser Satz findet sich in nahezu allen Lehrbüchern des deutschen Polizeirechts. Forderungen nach (weiteren) Polizeikompetenzen des Bundes werden oftmals mit Hinweis auf den historisch gewachsenen föderalen Charakter der deutschen Sicherheitsarchitektur abgewiesen. Andererseits sind sich die meisten Kommentatoren einig, dass es seit 1949 einen bedeutsamen Trend zur Zentralisierung polizeilicher Aufgaben beim Bund gegeben hat, der in jüngerer Zeit noch durch die - ebenfalls viel beschworene - „Europäisierung der inneren Sicherheit" verstärkt wird. Das Forschungsprojekt untersucht die These von der Zentralisierung polizeilicher Kompetenzen, indem sie die Polizeikompetenzen des Bundes und der EU systematisch analysiert. Um der histonschen Dimension der Debatten Rechnung zu tragen, ist es bewusst verfassungsgeschichtlich angelegt und unternimmt eine vergleichende Untersuchung der Kompetenzordnungen der verschiedenen föderalen deutschen Verfassungen (Paulskirche, Reichsverfassung 1871, Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz). Es zeigt, dass seit den Zeiten des Deutschen Bundes bestimmte Polizeiaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit sehr wohl zentral (d.h. auf Reichs- bzw. Bundesebene) wahrgenommen worden sind. Der Grundsatz der Polizeihoheit der Länder ist daher nie absolut verstanden worden. Trotz seiner föderalen Grundausrichtung hat auch das Grundgesetz in wichtigen Bereichen dem Bund Polizeiaufgaben überwiesen. In der Verfassungsentwicklung seit 1949 hat der Bund diese Aufgaben zunehmend wahrgenommen und graduell ausgeweitet. In jüngerer Zeit wird das Recht der inneren Sicherheit zudem durch europäische Rechtsakte überwölbt und harmonisiert. Diese Entwicklung folgt ganz ähnlichen Mustern wie die „Zentralisierung" polizeilicher Kompetenzen im deutschen Bundesstaat des Kaiserreichs und der Weimarer Republik und begegnet ähnlichen Bedenken. Sie bleibt bisher jedoch vor allem auf den Bereich der Rechtssetzung beschränkt, während der Vollzug des Sicherheitsrechts ganz überwiegend nationalen Behörden vorbehalten bleibt.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

  • Die Zuständigkeit des Bundes für die Abwehr terroristischer Gefahren, Die Öffentliche Verwaltung 2007, 367
    Tams, C.
  • Seesicherheit im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland, in Zimmermann/Tams, Seesicherheit vor neuen Herausforderungen (Kiel 2008), 93- 123
    Tams, C.
  • Seesicherheit vor neuen Herausforderungen. Arbeitspapiere des Lorenz-von-Stein-lnstituts für Verwaltungswissenschaften, Bd. 84. Kiel 2008
    Zimmermann/Tams
  • Bearbeitung von insgesamt 60 Stichworten aus dem Bereich Seerecht (insg. ca. 17.000 Wörter), in Möllers (Hrsg.), Wörterbuch der Polizei (2. Auflage, München 2010)
    Tams, C.
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung