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Der moderierte Vertrag

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2021 bis 2023
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 462268963
 
Es gibt drei Wege, einen Konflikt zu lösen: durch Urteil, durch Vertrag oder durch Vermittlung. Am Ende der Vermittlung steht ein moderierter Vertrag. Er ist Gegenstand meiner Untersuchung und nach der Tätigkeit des Moderators benannt. Kennzeichnend für die Moderation ist, dass sie nur wenige Kennzeichen hat. Wie die Vermittlung genau geschieht, wird nicht von gesetzlichen Vorgaben erfasst. Diese Aussage konnte durch die Analyse der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf verschiedene Situationen der Moderation belegt werden. Es ließen sich jedoch zwei stets bestehende Charakteristika der Moderationstätigkeit formulieren. Erstens das Erfordernis der neutralen Vermittlung sowie zweitens die Funktion des Moderators als sogenannter "Garant der Selbstbestimmung".Die Folgen der Beteiligung des Moderators sind ambivalent. Einerseits hat er ein - in der Rechtsordnung einzigartiges - Interesse am Vertragsschluss. Dieses bezieht sich nämlich nicht auf einen bestimmten Vertragsinhalt, sondern nur darauf, dass überhaupt ein Vertrag - gleich welchen Inhalts - geschlossen wird. Mit diesem Interesse geht eine systemische Gefahr für die Einhaltung der Neutralitätsvorgaben einher.Andererseits bewirkt die Garantenstellung des Moderators im Falle einer neutralen Vermittlung eine Steigerung der Legitimation des moderierten Vertrages im Vergleich zu Verträgen, die ohne Moderator geschlossen wurden. Denn im Falle des moderierten Vertrages liegt eine Stärkung der Vertragslegitimation durch Verfahren vor.Basis für die Legitimation bleibt die Selbstbestimmung, die den Vertrag legitimiert. Sie wird durch den Moderator gesteigert, etwa indem er eine ähnliche Wirkung auf den moderierten Vertrag entfaltet wie die Anwesenheit von Prozessbeobachtern auf das Gerichtsurteil.Aufgrund der Beteiligung des Moderators wird eine Steigerung der Legitimation durch die Hinzunahme der legitimatorischen Kräfte des Urteils erreicht, die Luhmann als geheime Theorie des Verfahrens beschrieben hat. Der Moderator verstärkt zudem den für den bilateralen Vertrag beschriebenen Vertragsmechanismus, dessen Richtigkeitsgewähr ebenfalls den Vertrag legitimiert.Weil die neutrale Vermitlung die Basis der gesteigerten Legitimation des moderierten Vertrages ist, war die Frage zu beantworten, ob und wie die Einhaltung der Neutralität des Moderators rechtlich gesichert wird. Das Ergebnis überrascht: Der moderierte Vertrag ist nicht vor einer (versteckten) Verletzung der Neutralitätspflicht des Moderators geschützt, Dabei würde gerade die besondere Interessenlage des Moderators besondere Schutzmechanismen erfordern.Um eine adäquate rechtliche Reaktion zu entwickeln, wurde das Bewegliche System des moderierten Vertrages erstellt, das die wesentlichen Wertungen, die den moderierten Vertrag ausmachen, enthält. Auf dieser Basis konnte dann der Vorschlag formuliert werden, für moderierte Verträge ein Rücktrittsrecht für den Fall zu schaffen, in dem der Moderator nicht neutral vermittelt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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