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Ökonomische Analyse des Internationalen Privatrechts
Antragstellerin
Professorin Dr. Giesela Rühl
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2007 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 42778637
Das Internationale Privatrecht ist der Teil einer Rechtsordnung, der bei Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Bezügen bestimmt, welches Recht zur Anwendung gelangt. Es findet seine Grundlage – entgegen seines Namens – überwiegend in nationalen Vorschriften. Allerdings gewinnt das europäische Recht immer mehr an Bedeutung: Allein in den letzten drei Jahren hat die Europäische Kommission fünf Grünbücher und vier Verordnungsvorschläge vorgelegt, die die Vereinheitlichung wesentlicher Teile des Internationalen Privatrechts, das auch als Kollisionsrecht bezeichnet wird, vorsehen. Für die Rechtswissenschaft stellt diese Entwicklung eine große Herausforderung dar: Sie muss die rationalen Grundlagen bereitstellen, ohne die wirksame Rechtsetzung weder auf nationaler noch auf internationaler Ebene möglich ist. Insbesondere muss sie die Folgen verschiedener kollisionsrechtlicher Vorschriften abschätzen und bewerten, um Empfehlungen für ihre Ausgestaltung abgeben zu können.Das Forschungsvorhaben versucht, einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung zu leisten, indem es die Normen des Internationalen Privatrechts einer Analyse mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums unterzieht. Erkenntnisse der ökonomischen Theorie, die sich in anderen Rechtsgebieten als Instrument der Folgenanalyse bewährt hat, sollen für die Beantwortung konzeptioneller Fragen sowie für die Lösung konkreter Probleme fruchtbar gemacht werden. Insbesondere soll das Internationale Vertrags- und Deliktsrecht mit Hilfe des ökonomischen Verhaltensmodells analysiert und seine Vereinbarkeit mit verschiedenen ökonomischen Bewertungskriterien, wie etwa dem Effizienzkriterium untersucht werden. Auf diese Weise soll das Forschungsvorhaben zur Entwicklung eines kohärenten und funktionsfähigen europäischen Kollisionsrechts sowie zur Herausbildung einer eigenständigen europäischen Kollisionsrechtswissenschaft beitragen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen