Eine Falschbeschuldigung liegt vor, wenn eine Person zu Unrecht einer strafbaren Handlung (z. B. des sexuellen Kindesmissbrauchs oder der Terrorvorbereitung) beschuldigt wird. Die meisten Falschbeschuldigungen erfolgen ohne Schädigungsabsicht. Empirisch validierte, psychologische Erklärungsmodelle für ihre Entstehung fehlen bislang. Ziel der hier beantragten Forschung ist es deshalb, den Erklärungsansatz von Schulz-Hardt und Köhnken (2000) zur Entstehung von realitätsfremden Schuldüberzeugungen und aus ihnen resultierenden Falschbeschuldigungen empirisch zu überprüfen, um die Ableitung entsprechender Interventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Wir nehmen an, dass realitätsfremde Schuldüberzeugungen durch die Selbstbestätigung sozialer Hypothesen im regulären Prozess der Hypothesentestung entstehen. Wir behaupten außerdem, dass Hypothesen über eine rechtliche Normabweichung (= Devianzhypothesen) eine besonders starke Selbstbestätigungsneigung aufweisen. Das Arbeitsprogramm gliedert sich in drei Teile: Zunächst wird der o. g. Erklärungsansatz im Kontext der Entstehung von Falschbeschuldigungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs überprüft, ehe in einem zweiten Schritt die gewonnenen Erkenntnisse auf andere rechtliche und soziale Kontexte und andere Hypothesen generalisiert werden. Im dritten Schritt schließlich wollen wir zeigen, dass realitätsfremde Schuldüberzeugungen negative Verhaltenskonsequenzen in Form suggestiver Befragungen von Zeugen und verdächtigten Personen nach sich ziehen.
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