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Die Integration von Vergaberecht und Zivilrecht
Antragsteller
Dr. Klaus Bitterich
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2007 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 33340724
Als Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für eine "marktnahe" Beschaffung der für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigten Waren und Leistungen ist die öffentliche Auftragsvergabe weitgehend in das Zivilrecht eingebunden. Die Wechselwirkungen zwischen Vergaberecht und Zivilrecht haben in der Rechtswissenschaft bislang vorwiegend unter dem Aspekt der Bereitstellung eines zivilrechtlichen Sanktionensystems für Vergaberechtsverstöße Beachtung gefunden. Das Zivilrecht muss sich aber nicht nur bei der Koordinierung von Vergaberecht und Haftungsrecht bewähren. Das vorgeschlagene Forschungsvorhaben wird das Zusammenspiel von Vergaberecht und Zivilrecht in der Phase des Vergabeverfahrens einschließlich des Primärrechtsschutzes, in der Phase der Vertragsabwicklung und im Vergabeschadensersatzrecht erstmals im Zusammenhang untersuchen. Der über die Betrachtung von Teilaspekten des Verhältnisses beider Rechtsmaterien hinausgehende Ansatz wird es ermöglichen, Kriterien für die Entscheidung zu entwickeln, wann das vergaberelevante Zivilrecht aufgrund im europäischen und nationalen Recht verankerter vergaberechtlicher Anforderungen modifiziert werden muss und wann umgekehrt das Vergaberecht die Rechtsinstitute und Grundsätze des Zivilrechts im Sinne einer "Maßgeblichkeitsmaxime" akzeptiert. Damit soll ein Beitrag zur Rechtssicherheit in einem für den europäischen Binnenmarkt wie auch aus nationaler Perspektive äußerst bedeutsamen Wirtschaftsbereich geleistet werden.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien
Gastgeber
Professor Dr. Ulrich Magnus