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Die neue Gesetzgebung über ABS (Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich) und Praxis, und die Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya

Antragsteller Dr. Evanson Chege Kamau
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2017 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 328961029
 
Dieser Antrag wird gestellt, um den Abschluss des laufenden Forschungsprojekts zur Umsetzung der ABS-Gesetze und -Praktiken nach dem Nagoya-Protokoll zu ermöglichen. Wie bereits erwähnt, diese Studie konzentriert sich auf ausgewählte zentrale Fragen/Probleme, die bei den Verhandlungen im Vorfeld des Protokolls nicht gelöst wurden oder die sich in der Umsetzungsphase ergeben haben, wie diese in die neuen ABS-Gesetze und -Praktiken integriert werden, sowie wie sie mit den neuen Anforderungen umgehen und wie sie abschneiden. Es geht ebenso darum zu überprüfen, wie sie die Verpflichtungen des NP rechtlich und tatsächlich erfüllen. Darüber hinaus werden ausgewählte Themen diskutiert, um die Herausforderungen, die sich daraus für die Umsetzung ergeben, aufzuzeigen. Außerdem werden Querschnittsthemen und Rechtstransplantationen identifiziert, um Wege zur Lösung offener Fragen und zur grenzüberschreitenden Bereicherung der nationalen ABS-Gesetze und -Praktiken zu finden. Basierend darauf soll man den Erfolg nationaler Ansätze zur Erreichung von Effizienz und Effektivität bewerten können und Lösungen für offene, ungelöste und neu auftretende Fragen erarbeitet, die in den laufenden Umsetzungs- und Verhandlungsprozess einfließen werden. Da viele nationale Gesetze im Laufe des Projekts in Kraft traten oder Gesetze erlassen wurden und diese erst spät verfügbar wurden, mussten die ersten Arbeiten mit den neuen Bestimmungen verglichen werden – als das Projekt begann, hatten nur 4 Länder aus den ausgewählten 15 Fallstudien Post-Nagoya-Protokoll-Gesetze entweder als eigenständige Gesetze oder Überarbeitungen alter Gesetze. Im Moment haben wir 8 neue Gesetze, 2 Entwürfe und 3 laufende Revisionen. Ebenso nahm sich die Praxis einige Zeit, um sich mit den neuen Maßnahmen vertraut zu machen und administrative Ansätze zu entwickeln. Darüber hinaus haben Themen, die im Rahmen unseres Forschungsprojekts im Mittelpunkt stehen, wie z.B. digitale Sequenzinformationen, „cut-off points“, nicht-kommerzielle/kommerzielle Forschung und die Begrenzung der Rechte der Geberländer, immer mehr an politischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit gewonnen. Infolgedessen musste sich das Projekt mit neuen Gesetzen und Diskursen auseinandersetzen, um konkrete und realistische Lösungen für noch offene Herausforderungen zu finden. Während diese Entwicklungen dem Projekt die Möglichkeit geben, neue und „state-of-the-art“ Ergebnisse zu erzielen, haben sie andererseits seinen Fortschritt verlangsamt. Ziel der Erneuerung ist es daher, dem Projektleiter (1) mehr Zeit zu geben, um die Partner zur Fertigstellung ihrer Arbeiten zu bewegen, (2) mehr Zeit zu geben, um seine eigenen Fallstudien und Schwerpunktpapiere fertigzustellen, sowie (3) die notwendige Zeit zum Editieren der 26 Beiträge, die größtenteils von Nicht-Englisch-Muttersprachlern verfasst wurden, zu geben.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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