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Enteignungspolitik: Herrschaft und Eigentum in der Sowjetischen Besatzungszone (1945-1952)
Antragsteller
Professor Dr. Thomas Großbölting
Fachliche Zuordnung
Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung
Förderung von 2017 bis 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 321844628
Die Verfügung über Eigentum stellt eine wesentliche Ressource und einen bedeutenden Ordnungsfaktor für jede Gesellschaft dar, dessen Besitz oder Nicht-Besitz die politisch-sozialen Herrschaftspositionen mitstrukturiert und legitimiert. Radikale Transformationen politischer Macht verbinden sich oft mit einer Transformation der Eigentumsverhältnisse, wenngleich diese Problematik mit Blick auf die Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts bislang kaum die Aufmerksamkeit der Forschung auf sich gezogen hat. Dieses Defizit ist vor allem für den in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts im Zuge der Enteignung (vor allem) betrieblichen Eigentums erfolgten Vermögenstransfers in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zu konstatieren. In der SBZ sind zwischen 1946 und 1948 rund 9300 Industrieunternehmen, Gewerbe- und Handwerks- sowie andere selbständig geführte Betriebe enteignet worden. Die Umwandlung privaten Eigentums in sogenanntes Volkseigentum ist auch danach bis in die frühen fünfziger Jahre fortgesetzt worden. Dabei handelte es sich um einen zentralen Baustein zur Entwicklung der Diktatur, der den Machtanspruch der Kommunisten erst begründete. Denn in der Verbindung von Sozialismus und Antifaschismus, so urteilt Ulrich Herbert, lag die spezfische Legitimation der DDR. (Herbert 2014, S. 702). Das beantragte Forschungsprojekt fragt danach, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Begründungen, Mitteln und Zielen sowie mit welchen eigentumsrechtlichen Folgen die Enteignung industriellen und gewerblichen Eigentums in der Sowjetischen Besatzungszone vollzogen wurde. Wie wurden die Enteignungen politisch implementiert, administrativ institutionalisiert und auf mehreren Ebenen operationalisiert? Der Untersuchungsraum des Projekts erstreckt sich auf die drei Länder bzw. Provinzen der Sowjetischen Besatzungszone Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Der Untersuchungszeitraum richtet sich auf die Jahre 1945 bis 1952 und reicht vom Beginn der Besatzungszeit unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs über die Staatsgründung hinaus bis in die frühen fünfziger Jahre. Es soll untersucht werden, welche Betriebe mit welchen Begründungen enteignet wurden, wie die Übernahme sequestrierten Eigentums in treuhänderische Verwaltung erfolgte und wie danach die Eigentumsübertragung an die volkseigenen Betriebe der Zone, der Länder oder der Kommunen erfolgte. Schließlich wird auch nach den Reaktionen der Betroffenen gefragt, die auf die Enteignung ihres betrieblichen Besitzes teils widersetzlich, teils durch Flucht in die Westzonen reagierten, gegebenenfalls aber auch Betriebsleiter im (ehemals) eigenen Unternehmen eingesetzt wurden. Es ist beabsichtigt, für die Bearbeitung des beantragten Forschungsprojekts erstmals die Überlieferung der Zentralen Deutschen Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme im Bundesarchiv Berlin auszuwerten.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen