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Rehabilitationszugang und -nutzen bei Rückenschmerz: Eine Kohortenstudie
Antragsteller
Professor Dr. Matthias Bethge; Professor Dr. Wilfried Mau
Fachliche Zuordnung
Public Health, Gesundheitsbezogene Versorgungsforschung, Sozial- und Arbeitsmedizin
Förderung
Förderung von 2016 bis 2020
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 317621938
Bei eingeschränkter oder bedrohter Erwerbsfähigkeit können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beantragt werden. Diese Leistungen liegen in der Verantwortung der Deutschen Rentenversicherung und zielen auf Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Durchgeführt werden diese Leistungen v. a. aufgrund muskuloskelettaler Erkrankungen, insbesondere von Rückenschmerzen. Der bedarfsgerechte Zugang zur medizinischen Rehabilitation wird kritisch diskutiert, da Rehabilitationsbedarf offenbar nicht zwingend zur Antragstellung führt: Jede zweite Person, die in Erwerbsminderungsrente geht, hat im Vorfeld keine medizinische Rehabilitation erhalten. Aktuelle Studien zu Barrieren der Beantragung medizinischer Rehabilitationsleistungen gibt es jedoch nicht. Zudem haben kontrollierte Studien, die Personen mit und ohne Rehabilitation verglichen haben, widersprüchliche Befunde zur Wirksamkeit medizinischer Rehabilitation generiert. Allerdings war das Setting dieser Studien auf spezifische Einrichtungen beschränkt bzw. regional eng eingegrenzt, sodass sich daraus keine verallgemeinerbaren Aussagen zur Wirksamkeit der Rehabilitation ableiten lassen. Unsere Kohortenstudie verfolgt vor diesem Hintergrund zwei wesentliche Ziele: Erstens werden Zugangsbarrieren zur medizinischen Rehabilitation untersucht. Zweitens wollen wir mittels eines Propensity Score Matchings den Nutzen (Effectiveness) medizinischer Rehabilitation überprüfen. Die Ziehung der Stichprobe erfolgt bei zwei beteiligten Rentenversicherungsträgern (Deutsche Rentenversicherung Nord: n = 22.500, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland: n = 22.500). Die Stichprobe berücksichtigt 45- bis 59-jährige erwerbstätige Personen (geschichtet nach Geschlecht und Krankengeldbezugsdauer). Ausgeschlossen werden Personen mit beantragten oder durchgeführten medizinischen Rehabilitationsleistungen innerhalb der letzten vier Jahre und Personen mit bereits beantragen oder bewilligten Rentenleistungen. In 2016 erfolgt die Erstbefragung. Der erste Teil des Fragebogens erfasst die 3-Monats-Prävalenz von Rückenschmerzen und erlaubt eine Schmerzgraduierung (Level 0, Grad I bis IV). Der zweite Teil des Fragebogens erfasst mögliche Barrieren der Rehabilitationsinanspruchnahme sowie die Ausgangswerte der primären und sekundären Zielkriterien (Schmerz, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit). Nur Personen mit Rückschmerzen (Grad I bis IV; n = 5.760) werden nachverfolgt. Die Inanspruchnahme medizinischer Rehabilitation in 2016 und 2017 wird aus den Versichertenkonten extrahiert. Eine zweite schriftliche Befragung wird in 2018 durchgeführt, um den Nutzen (Effectiveness) medizinischer Rehabilitation hinsichtlich verschiedener Zielkriterien zu erfassen. Zusätzliche sekundäre Zielkriterien werden aus den Versichertenkonten extrahiert (Krankengeldtage, Tage mit versicherungspflichtiger Beschäftigung, Erwerbsminderungsrenten).
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen