Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht erfasst nicht nur unlautere Verhaltensweisen, sondern auch teils solche, die durch das Kartellrecht verboten sind. Das vorliegende Projekt bietet einen Vorschlag der Präzisierung des in der rechtswissenschaftlichen Literatur noch immer umstrittenen Schutzgegenstands der Strafvorschriften zum Schutz des Wettbewerbs an. Dabei konnte eine grundlegende Untersuchung mithilfe wirtschaftswissenschaftlicher Theorien eine entscheidende Basis bieten. Einem Schutz des Wettbewerbs durch das Strafrecht stehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen, strafrechtsdogmatischen oder rechtspolitischen Bedenken entgegen, denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann gewahrt werden und die Anforderungen der unterschiedlichen Rechtsgutslehren werden eingehalten. Die Konkretisierung des Rechtsguts, die mit „Funktionieren des Wettbewerbs“ umschrieben werden kann, konnte einen Beitrag leisten zur Lösung von Auslegungsfragen vor allem der Delikte im 26. Abschnitt des StGB (§§ 298, 299, 299a, b StGB) sowie von § 16 UWG und § 23 GeschGehG. Zudem war die Untersuchung darauf ausgerichtet, mögliche Reformen in diesem Bereich zu beleuchten. Neben einigen Ergänzungen oder Änderungen der bestehenden Strafvorschriften wird empfohlen, das Verbot von Hardcore-Kartellen mit Strafe zu bewehren und dabei flankierende Maßnahmen zu ergreifen, namentlich einen obligatorischen Strafaufhebungsgrund einzuführen.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
- Der Schutz des Wettbewerbs im Strafrecht. Neue Schriften zum Strafrecht, Band 18. 2021, 744 Seiten, Nomos Vlg, ISBN 978-3-8487-7087-8.
Scarlett Jansen