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Bedarfsgerechtigkeit, Gruppenzugehörigkeit und Expertise

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2014 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 240285356
 
Teilprojekt B2 untersucht den Einfluss des Verfahrens der kollektiven Bedarfsanerkennung auf die Legitimität der Verteilungsentscheidung aus Sicht der Expertenhypothese. Die Befunde der 1. Förderphase zeigen, dass Entscheidungsprozesse der kollektiven Bedarfsanerkennung systematischen Verzerrungen unterworfen sind (equivalence framing, leaky-bucket effect, deservigness, entitlement, voting rule). Die Befunde zeigen aber auch, dass Gruppen durchaus im Stande sind, bedarfsgerechtere Verteilungen zu wählen, wenn sie im Entscheidungsprozess auf die Empfehlung eines neutralen Experten zurückgreifen können. Die soziale Reichweite und Differenzierung der Anwendung des Bedarfsprinzips stehen im Mittelpunkt der 2. Förderphase von B2. Dazu wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Gruppenzugehörigkeit von Wählern und Experten eine inklusivere oder exklusivere Anwendung des Bedarfsprinzips verursacht. Zur analytischen und laborexperimentellen Bearbeitung dieser Frage wird ein neues Zuteilungs- und Verhandlungsspiel modelliert, in dem über die Zuteilung einer bedarfsdeckenden Ressource abgestimmt wird. Die spieltheoretische Modelllösung dient als Referenz, um zu testen, wie sich die kollektive Bedarfsanerkennung und Legitimität der Zuteilungsentscheidung verändern, wenn zunächst die Gruppenmitglieder und anschließend der Experte sozial kategorisiert werden.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
Mitverantwortlich(e) Professorin Dr. Adele Diederich
 
 

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