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Vorteilsabschöpfung durch nicht-steuerliche Abgaben
Antragsteller
Professor Dr. Ulrich Jan Schröder
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 230937985
Zahlreiche existierende und geplante nicht-steuerliche Abgaben zielen nicht lediglich auf die Deckung von dem Staat entstandenen Kosten, sondern sind darauf angelegt, Vorteile auf Seiten des Bürgers bzw. der Unternehmen abzuschöpfen.Diese Vorteilsabschöpfung durch nicht-steuerliche Abgaben ist verfassungsrechtlich zu domestizieren. Angesichts der nur begrenzt hilfreichen Abgabentypologie sind unmittelbar die verfassungsrechtlichen Maßstäbe an die Vorteilsabschöpfung anzulegen. Das Verfassungsrecht erfordert in verschiedener Hinsicht eine Begründung für die Erhebung einer nicht-steuerlichen Abgabe: In der Abgabenerhebung liegt ein Eingriff in grundrechtliche Freiheitsrechte; die Belastungsgleichheit muss insofern gewahrt werden, als dem Steuerzahler nicht grundlos eine zusätzliche nicht-steuerliche Belastung aufgebürdet werden darf; die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung ist zu beachten. Diese Maßstäbe sollen im Einzelnen - gerade für den Fall der Vorteilsabschöpfung - herausgearbeitet werden.Die in Rechtsprechung und Schrifttum gegebenen Begründungen für eine zulässige Abschöpfung begnügen sich oftmals mit dem Hinweis auf bei dem Abgabepflichtigen vorhandene Vorteile. Die Art und Herkunft dieser Vorteile werden nur unzureichend analysiert. Diese Begründung muss verfeinert werden, um den verfassungsrechtlichen Maßstäben gerecht zu werden. Die Wertungsparallelen sollen richtig ausgerichtet werden. Die gefundenen Ergebnisse sollen auf einzelne vorteilsabschöpfende Abgaben angewandt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen