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Untersuchungshaft in Europa. Eine vergleichende Untersuchung unter rechtsdogmatischen, kriminologischen und europarechtlichen Aspekten.
Antragstellerin
Professorin Dr. Christine Morgenstern
Fachliche Zuordnung
Kriminologie
Strafrecht
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 219315043
Im Strafprozessrecht ist das Spannungsverhältnis zwischen dem Strafverfolgungsinteresse des Staates und den Rechten des Verdächtigen angelegt, das in der Untersuchungshaft einen besonderen Ausdruck findet. In den 47 Mitgliedstaaten des Europarats gab es im September 2009 etwa 370.000 Untersuchungsgefangene, davon rund 136.000 in der Europäischen Union und 11.000 in Deutschland. Viele von ihnen sind nicht Staatsbürger des Landes, in dem sie inhaftiert waren. Für sie alle gilt die Unschuldsvermutung, dennoch dauert die Haft oft lange, und europaweit sind die Untersuchungshaftbedingungen schlechter als die des Strafvollzugs. Die Studie analysiert erstmals vollständig europäische Standards und Initiativen zur Untersuchungshaft auf Europarats- und EU-Ebene. Vor diesem Hintergrund werden Recht, Praxis und Stand der Forschung zur Untersuchungshaft in ausgewählten Staaten erarbeitet und Gemeinsamkeiten, Divergenzen sowie der Grad der Berücksichtigung europäischer Vorgaben aufgezeigt. Der kriminalwissenschaftliche Ertrag der Studie ist damit eine Bestandsaufnahme des Rechts der Untersuchungshaft in Europa, die normative Reflexion mit vergleichender kriminalsoziologischer Betrachtung verbindet. Von konkreter kriminalpolitischer Bedeutung sind Impulse für die nationale Praxis und europaweit für grenzüberschreitende Probleme. Insbesondere werden Umsetzungschancen und -hindernisse bei der gegenseitigen Anerkennung strafprozessualer Entscheidungen zur Untersuchungshaft identifiziert.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen