Die Entwicklung des Begriffs subjektiven Rechts als Translation aus Konzepten Luis de Molinas (1535-1600) und anderer Autoren der Spanischen Scholastik
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Eine detaillierte Untersuchung der Art, wie er die Begriffe ius und dominium benutzt, liefert gute Gründe, im Werk von Luis de Molina eine Verwendung eines Begriffs des subjektiven Rechtes zu verorten. Im Unterschied etwa zu Suárez, der bekanntlich die Gesetze in den Mittelpunkt seiner Untersuchung stellt, baut Molina seine Rechtslehre auf dem Begriff ius als rechtlichem Anspruch auf, dessen Verletzung ein Unrecht gegenüber dem Träger zur Folge hat. Die Besonderheit gegenüber einer bloß auf den heute üblichen Gebrauch als irgendwie gearteten Anspruch, etwa im Sinne des englischen „right“, zielenden Anwendung besteht darin, dass Molina zusätzlich, wenn auch eher en passant, Reflexionen darüber anstellt, wer als Träger von Rechten in Frage kommt. Dass er in seiner Definition die Fähigkeit, Unrecht zu leiden als implizites Kriterium eines Rechtsträgers benennt, andererseits in den einschlägigen Disputationen auch darüber handelt, auf welche Weise Sklaven Unrecht geschehen kann, lässt den Schluss zu, dass er auch Sklaven in gewissem Ausmaß als zumindest mögliche Träger von Rechten akzeptiert, wenngleich natürlich keine Freiheitsrechte involviert sind. Man kann daher bei Molina eine spezifische Form natürlicher subjektiver Rechte am Werke sehen, die jedem Menschen prima facie das Recht auf sein Leben und die Integrität seiner Glieder zugesteht. Man könnte auch von einem System von Elementarrechten oder rudimentären Menschenrechten sprechen. Im Anschluss sind Untersuchungen darüber geplant, wie sich der Umgang mit den Termini ius und dominium im 17. bzw. im 18. Jahrhundert gestaltet und welche Einflüsse sich etwa im Vergleich zwischen dem im katholischen Umfeld tätigen Giambattista Vico und dem international sehr einflussreichen Hallenser Heineccius ermitteln lassen.
Projektbezogene Publikationen (Auswahl)
- Francisco Suárez’ lex naturalis zwischen inclinatio naturalis und kategorischem Imperativ, in: Oliver Bach, Norbert Brieskorn, Gideon Stiening (Hg.), ‚Auctoritas omnium legum’ Stuttgart-Bad Cannstatt 2013, 155-173
Matthias Kaufmann
- "Non qua servus est, sed qua homo." Der rechtliche Status von Sklaven bei Luis de Molina. In: The School of Salamanca Working Paper Series (2014, 2)
Danaë Simmermacher
- Slavery between Law, Morality, and Economy. In: Matthias Kaufmann, Alexander Aichele (Hrsg.), A Companion to Luis de Molina, Leiden: Brill, 2014, S. 183-225
Matthias Kaufmann
(Siehe online unter https://dx.doi.org/10.1163/9789004262188_007) - The Foundation of the Human Being regarded as a Legal Entity in the School of Salamanca - Dominium and Ius in the Thought of Vitoria and Molina. In: Jahrbuch für Recht und Ethik 22 (2014), pp. 445-483
Danaë Simmermacher gemeinsam mit Christoph Haar
- Willensfreiheit und Gewissen bei Luis de Molina, in: Michael Germann/Wim Decock (Hg.), Das Gewissen in den Rechtslehren der protestantischen und katholischen Reformationen/The Conscience in the Legal Teachings of the Protestant and Catholic Reformations, Leipzig: Evangelische Verlagsanstalt 2016
Matthias Kaufmann