Das Teilprojekt untersucht die Form des gerichtlichen Urteilens daraufhin, wie die in ihm miteinander verwobenen Elemente der sinnlichen Wahrnehmung, der Regelanwendung, der Sachverhalts-darstellung und des Anspruchs auf Normativität analytisch bestimmt werden können. Die Form, in denen diese Elemente ihren Platz finden, wird im Kontext der ästhetischen Theorie des Kunsturteils auf Ähnlichkeiten und Differenzen beider Typen von Urteilen hin analysiert. Dabei sollen nicht nur latente und immanente ästhetische Aspekte im gerichtlichen Urteil aufgedeckt werden, sondern dieses selbst als eine den Gegenstand konstituierende Form gefasst werden.
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