Verdeckte Ermittler, Lauschangriff, Online-Durchsuchung. Die heimliche Strafverfolgung greift Raum. Dennoch steht die Rechtsfrage des Privatheitsschutzes beim Ermittlungszugriff auf die begehrten Informationen in allen vier zu untersuchenden Rechtsordnungen inmitten eines unklaren interdisziplinären Bezugsfelds: Ist z.B. nur ein Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut über das Verfassungsrecht zu schützen und lassen sich wirklich alle sonstigen Bereiche der Privatsphäre der strafprozessualen Relativierung durch Zugriffsrechte preisgeben? Was gilt gegenüber Nichtverdächtigen und was beim Einsatz neuer Medien? Die Untersuchung vergleicht das Recht Deutschlands mit demjenigen in England, der EU und dem Völkerstrafrecht, weil auf diese Weise die unterschiedliche funktionale Zuweisung des Privatheitsschutzes zu Strafprozessrechten, Verfassungsrechten und Menschenrechten deutlich wird. Dabei beschreitet die Arbeit einen neuen Weg: Ausgehend von einem systematisch abgesicherten Fachrechtsverständnis und unter Abgleich mit jüngsten Erkenntnissen der Ethik wird ein System abgestufter Schutzwürdigkeit privater Informationen entwickelt, das zur Rekonstruktion der Ermittlungsbefugnisse, vorrangig.
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