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Rechtsfragen der Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfpluralität

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung in 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 165114249
 
Die Strukturen des kollektiven Arbeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland sind bislang geprägt durch das Leitbild der „monistischen“ Einheitsgewerkschaft. In jüngster Zeit ist gleichwohl ein fortschreitender faktischer Wandel von der Einheitsgewerkschaft zur Koalitionspluralität, von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität, feststellbar. Antworten auf die in der Situation der Koalitions- und Tarifpluralität neu entstehenden Rechtsfragen müssen angesichts des überkommenen „monistischen“ Leitbildes erst noch gefunden werden. Diesem Anliegen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von einer Detailanalyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Koalitions- und Tarifsystems untersucht sie die Restriktionen, die der Gründung und Betätigung neuer Verbände bislang entgegenstehen, auf ihre rechtliche Tragfähigkeit. Hinsichtlich der neuralgischen Frage der „Tarifeinheit im Betrieb“ wird unter Einbeziehung rechtsvergleichender Erkenntnisse ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Alternativmodell zum bisherigen Rechtsprechungskonzept entwickelt. Die Arbeit schlägt erstmals einen Bogen von den verfassungsrechtlichen Fundamenten über die Strukturfragen eines „pluralitätsfreundlichen“ Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrechts bis hin zu den praktischen Konsequenzen der ermöglichten Pluralität.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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