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Der völkergewohnheitsrechtliche Status des Rechts auf Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsposition der Vereinigten Staaten von Amerika
Antragsteller
Professor Dr. Markus Kaltenborn
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung in 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 146331558
Die schon seit mehreren Jahrzehnten geführte Debatte über den Inhalt und die normativen Wirkungen eines Rechts auf Entwicklung hat in der jüngeren Vergangenheit neue – sowohl politische als auch wissenschaftliche – Impulse erfahren. In diesem Projekt soll auf der Grundlage einer Analyse der einschlägigen Staatenpraxis untersucht werden, ob einzelne Teilaspekte des Rechts auf Entwicklung bereits eine völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung erfahren haben bzw. ob in absehbarer Zeit eine derartige Anerkennung erreichbar erscheint. Sowohl die Praxis wichtiger Entwicklungs- und Schwellenländer als auch diejenige der an der Debatte maßgeblich beteiligten Industrienationen soll zu diesem Zweck analysiert werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt des Forschungsvorhabens auf der entwicklungs- und menschenrechtspolitischen Praxis des bisherigen persistent objector, der Vereinigten Staaten von Amerika, liegen wird.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen