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Das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile

Subject Area Public Law
Term from 2009 to 2012
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 134963062
 
Die Nutzung des menschlichen Körpers und seiner Teile nimmt aufgrund der medizinisch-wissenschaftlichen Entwicklung immer größere Ausmaße an. Aufgabe des Rechtsstaates isl, dieser gesellschaftlich bedeutsamen Entwicklung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Ein Aspekt dieser Rahmengestaltung ist die Frage, in welchem Umfang finanzielle Interessen mit der Nutzung des Körpers und seiner Teile verknüpft werden dürfen. Zwar bestehen teilweise eindeutige gesetzliche Verbote (betreffend den Handel von Organen zu Heilzwecken) oder Soll-Vorschriften (betreffend die Unentgeltlichkeit der Blutspende). Ein großer Teil der möglichen Nutzungen ist hingegen nicht speziell geregelt und unterfällt daher lediglich allgemeinen Rechtsgrundsätzen und insbesondere den Schranken der Generalklauseln über die „Guten Sitten oder des „ordre public - mit entsprechend unsicherer Reichweite. Auf Ebene des Völker- und Europarechtes existieren hingegen umfangreichere spezielle Verbote. Es soll untersucht werden, welche Reichweite die in einzelnen Bereichen bestehenden Kommerzialisierungsverbote haben und auf welchen Gründen sie beruhen. Darauf aufbauend ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang nach verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Maßstäben ein Verbot das rechtsstaatlich verhältnismäßige Mittel zur Zweckerreichung ist. Mit der dogmatischen Durchdringung der Problematik sollen zudem Hilfen für Rechtssetzung und Rechtsanwendung in den Bereichen entwickelt werden, in denen bisher mangels spezialgesetzlicher Regelung lediglich die Anwendung von Generalklauseln in Betracht kommt.
DFG Programme Research Grants
 
 

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