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Vom Wertpapier zum Finanzinstrument

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2009 bis 2010
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 127488272
 
Die Untersuchung stellt den Handel mit massenhaft ausgestellten Kapitalmarktprodukten, wie zum Beispiel Aktien, Anleihen, Optionen und Futures, auf eine neue dogmatische Grundlage. Bislang werden solche Produkte als Wertpapiere angesehen. Damit wird auf eine körperliche Unterlage verwiesen, wie sie bei individuell ausgestellten Urkunden, zum Beispiel Wechseln und Schecks, vorhanden ist. Anders verhält es sich jedoch bei Kapitalmarktprodukten. Diese werden immer seltener in Urkunden verbrieft. Stattdessen sind sie elektronisch in virtuellen Depots bei Banken und zentralen Verwahrern gebucht. Der daraus folgende Widerspruch zwischen rechtlicher Qualifikation und Realität führt zu einer Reihe von Problemen. In der Untersuchung wird vorgeschlagen, einen neuen Weg zu beschreiten und ein selbständiges Rechtsgebiet zu begründen, das Recht der Finanzinstrumente. Dieses enthält eigene Grundsätze für die Schaffung, Übertragung, Verpfändung, den Insolvenzschutz und die kollisionsrechtliche Behandlung von solchen Instrumenten, die im Einzelnen näher ausgeführt werden. Die Kernthese der Arbeit geht dahin, dass dem Inhaber trotz der unkörperlichen Natur der Vermögenswerte ein eigentumsgleicher Schutz zustehen muss. Das aber macht eine grundlegende Änderung der bürgerlichrechtlichen Dogmatik erforderlich: Als Bezugspunkt des Eigentumsrechts kommen fortan nicht nur Sachen im Sinne körperlicher Gegenstände in Betracht, sondern auch immaterielle Werte. Diese Erkenntnis wird in einen größeren Zusammenhang eingebettet und die Erweiterung des Sachenrechts zu einem Vermögensrecht verlangt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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